Mehrwertsteuer für Schweizer Handwerker: ab wann pflichtig, welche Sätze
Nach der QR-Rechnung ist die Mehrwertsteuer das Thema, zu dem wir am meisten gefragt werden. Hier die Anhaltspunkte, ohne Fachjargon.
Die Schwelle: 100 000 Franken
Die Steuerpflicht wird obligatorisch, sobald dein Jahresumsatz 100 000 Franken übersteigt. Darunter kannst du dich freiwillig unterstellen, und das will überlegt sein: kaufst du viel Material ein, holst du dir die darauf bezahlte Vorsteuer zurück, was mehr einbringen kann, als die Administration kostet.
Die drei Sätze
- 8,1 %. Normalsatz. Er gilt für praktisch alle Bauarbeiten.
- 2,6 %, reduzierter Satz, für Lebensmittel. Medikamente, Bücher und Presse.
- 3,8 %. Sondersatz, für Beherbergungsleistungen.
In der Praxis fakturiert ein Handwerker fast immer zu 8,1 %. Die beiden anderen Sätze betreffen ihn nur ausnahmsweise.
Was auf die Rechnung gehört
Deine UID mit dem Zusatz MWST, in der Form CHE-123.456.789 MWST. Dann, pro angewandtem Satz, der Betrag ohne Steuer, der Satz und der Steuerbetrag, getrennt ausgewiesen, nicht im Total versteckt. Ein steuerpflichtiger Kunde braucht das für seinen eigenen Vorsteuerabzug; ohne diese Angaben fragt er nach.
Zwei Abrechnungsmethoden
Die effektive Methode, bei der du die eingenommene Steuer deklarierst und die bezahlte abziehst, und die Saldosteuersatzmethode, einfacher, bei der du einen Pauschalsatz auf deinen Umsatz anwendest. Die zweite entlastet die Buchhaltung deutlich, ist aber nicht immer die günstigere. Diese Frage stellt man seiner Treuhand einmal richtig, statt sie allein zu entscheiden.
Dieser Artikel gibt praktische Anhaltspunkte, keine Steuerberatung. Die genannten Sätze und Schwellen galten im Juli 2026.
Quellen