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Was in eine Handwerker-Offerte in der Schweiz gehört

5 Min. Lesezeit

Eine Offerte ist im Schweizer Recht nirgends vorgeschrieben. Sobald sie aber angenommen ist, wird sie zum Vertrag, und genau sie holt man hervor, wenn die Baustelle schiefläuft. Sie sollte also sauber geschrieben sein.

Die Angaben, die dich schützen

  • Deine vollständige Identität: Firma, Adresse und deine UID, wenn du mehrwertsteuerpflichtig bist.
  • Die Identität des Kunden mit vollständiger Adresse, sie wird auf der Rechnung wieder gebraucht.
  • Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer.
  • Die Leistungen im Detail: jede Position, Menge, Einheitspreis. Eine nackte Summe ohne Aufschlüsselung ist die beste Einladung, über den Preis zu diskutieren.
  • Betrag ohne MWST, Satz und MWST-Betrag, dann der Gesamtbetrag.
  • Zahlungsbedingungen und allfällige Anzahlung.

Kostenvoranschlag oder Festpreis: sag welches

Das Schweizer Recht unterscheidet beides, und daraus entstehen die meisten Streitigkeiten. Nennst du einen ungefähren Betrag, darfst du ihn überschreiten, eine unverhältnismässige Überschreitung gibt dem Kunden aber ein Rücktrittsrecht. Nennst du einen Festpreis, gilt er, auch wenn die Baustelle dich mehr kostet. Schreib schwarz auf weiss, was du anbietest.

Setz eine Gültigkeitsdauer

Ohne Frist bleibt deine Offerte theoretisch unbegrenzt gültig, samt Materialpreisen, die sich bewegen. Dreissig Tage sind üblich und vernünftig, daran stört sich niemand.

Lass schriftlich annehmen

Eine telefonische Zusage lässt sich nicht beweisen. Eine schriftliche, datierte Annahme genügt, und eine Online-Unterschrift mit Zeitstempel leistet dasselbe, ohne Drucker und ohne auf die Post zu warten.

Dieser Artikel gibt praktische Anhaltspunkte, keine Rechtsberatung. Für einen konkreten Fall wende dich an eine Fachperson.