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Fakturierung

Unbezahlte Rechnung: mahnen, in Verzug setzen, und dann

5 Min. Lesezeit

Eine Rechnung, die liegen bleibt, ist kein Schicksal. Das Schweizer Recht sieht einen Weg vor, und er ist einfacher als gedacht. Hier die Reihenfolge.

Schritt 1, die Mahnung

Eine E-Mail genügt, und sie erledigt die meisten Fälle: viele Verzögerungen sind schlicht vergessen worden. Nenne die Rechnungsnummer, den Betrag, das überschrittene Fälligkeitsdatum und eine kurze neue Frist, zehn Tage etwa. Bleib sachlich, du arbeitest vielleicht noch mit diesem Kunden.

Schritt 2, der Verzug

Er lässt die Zinsen laufen. Hast du auf der Rechnung ein Fälligkeitsdatum gesetzt, ist dein Kunde nach dessen Ablauf automatisch in Verzug. Sonst braucht es eine Mahnung im Rechtssinn: eine klare, datierte Zahlungsaufforderung. Schreib sie, behalte einen Beleg, und kündige an, was folgt.

Verzugszins: 5 % pro Jahr

Ist im Vertrag oder in deinen Bedingungen kein anderer Satz vereinbart, gilt der gesetzliche Satz von 5 % pro Jahr. Auf 4 000 Franken über drei Monate sind das rund 50 Franken, wenig, aber die Rechnung ist nicht der Punkt: es ist das Signal, dass die Forderung ernst genommen wird.

Schritt 3, die Betreibung

Bewegt sich nichts, verlangst du beim Betreibungsamt am Wohnsitz deines Kunden einen Zahlungsbefehl. Du streckst die Kosten vor und holst sie zurück, wenn er zahlt. Das ist ein Verwaltungsverfahren, kein Prozess: es braucht keinen Anwalt.

Was all das erspart

Eine Zahlungsfrist schriftlich auf der Offerte UND auf der Rechnung, eine Anzahlung bei Auftrag, und eine automatische Erinnerung nach ein paar Tagen. Zusammen beseitigen sie den Grossteil der Verzögerungen, weniger heldenhaft als eine Betreibung, aber deutlich wirksamer.

Dieser Artikel gibt praktische Anhaltspunkte, keine Rechtsberatung. Für einen konkreten Fall wende dich an eine Fachperson.